Peter-Pan-Grundschule

Corona-Virus

Liebe Eltern,

ab morgen, dem 17. März 2020, ist unsere Schule vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 geschlossen.

Eine Notbetreuung erfolgt für die Kinder, deren beide Elternteile in sogenannten systemrelevanten Berufsgruppen tätig sind. Hierfür erhielten heute, am 16.3.202 Ihre Kinder eine Elterninformation sowie das Formular „Notbetreuung“. Sollten Sie zum aufgeführten Personenkreis zählen und keine Notbetreuung ermöglichen können, müssen Sie das Formular am Dienstag, 17.3.2020 ausgefüllt Ihrem Kind mitgeben.

Alle in der Notbetreuung befindlichen Kinder erscheinen bis um 8:00 Uhr im Klassenraum. Eine Betreuung erfolgt durch die Klassenlehrer*innen bzw. deren Vertretung, ab 12:00 Uhr durch die Erzieherinnen und Erzieher. Bitte geben Sie Ihren Kindern alle notwendigen Arbeitsmittel für die Betreuung mit!
Nutzen Sie die Homepage, um aktuell informiert zu sein. Des Weiteren können Sie auch das Sekretariat sowie die Schulleitung telefonisch oder per Mail kontaktieren.

Nähere tagespolitische Informationen der Senatsverwaltung für Schule, Bildung und Wissenschaft finden Sie unter: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/.

Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis!

Ihre Schulleitung

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie  Bernhard-Weiß-Str. 6  D-10178 Berlin
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin-Mitte
U+ S Alexanderplatz
Zentrales E-Mail-Postfach (auch für Dokumente mit elektronischer Signatur): post@senbjf.berlin.de
www.berlin.de\sen\bjf
15.03.2020


Elterninformation
zur angeordneten Schließung aller Kindertageseinrichtungen im Land Berlin in Folge der aktuellen Corona-Pandemie
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,
der Senat von Berlin hat auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie die Schließung aller Kitas ab Dienstag, dem 17.03.2020 bis einschließlich Freitag, dem 17.04.2020 beschlossen. Damit wird die Betreuung Ihres Kindes in diesem Zeitraum ausgesetzt.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist sich der Auswirkungen dieser Entscheidung für ihre persönliche Situation bewusst. Dennoch bitten wir Sie, mit Blick auf die außergewöhnliche gesamtgesellschaftliche Situation um Verständnis für diese Maßnahme. Diese soll dazu beitragen, durch die Reduzierung von sozialen Kontakten der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken.
Für Ausnahmefälle wird eine Notbetreuung angeboten. Diese findet grundsätzlich in der vertrauten Kita statt.
Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in vom Senat festgelegten systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Es müssen beide Kriterien zutreffen.
Mit Blick auf die notwendige Reduktion von Sozialkontakten appellieren wir an Sie, auch in diesen Fällen die Notbetreuung nur im unbedingt erforderlichen Umfang in Anspruch zu nehmen.
Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist eine Erklärung der Eltern notwendig. Hierfür wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt, aus dem Sie auch entnehmen können, welche Berufe als systemrelevant gelten. Dieses und weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage (https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/).

NOTWENDIGKEIT DER NOTBETREUUNG IN SCHULE – Erklärung der Eltern
Name/n des Kindes /der Kinder
Name/n der Eltern
Name/n des Arbeitgebers / der Arbeitgeber
Ich/wir gehören zu/r folgenden anspruchsberechtigten Berufsgruppe/n für die Schulnotbetreuung:
 Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
 Justizvollzug
 Krisenstabspersonal
 betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV und der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
 betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
 betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
 betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten1 und Notdienste
 Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
 sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung
Ich versichere/wir versichern, dass die Betreuung der o.g. Kinder nicht anders bewerkstelligt werden kann. Ich werde/wir werden die Notbetreuung nur im unbedingt erforderlichen Umfang in Anspruch nehmen.
Datum Unterschrift
1 Hierunter fallen u. a. stationäre Angebote der Jugendhilfe / Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe