Peter-Pan-Grundschule

Hinweise zur GEV

Liebe Eltern,
wir gratulieren unserer GEV-Vorsitzenden Frau Teichert zur Wahl als Vorsitzende. Viel Erfolg auch in diesem Schuljahr!
Aufgrund der Änderung des Schulgesetzes § 50, Absatz 2 Satz 1 bis 3 vom 09.04.2018 werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen alle für den Unterricht erforderlichen Lernmittel vom Land Berlin leihweise zur Verfügung gestellt.
Sie können bis zum 17.10.18, 8.00 Uhr die Quittung zum angeschafften Arbeitsheft im Sekretariat, in einem Briefumschlag versehen, einreichen, sodass zeitnah der Betrag auf Ihr Konto überwiesen werden kann. Bitte versehen Sie den Briefumschlag mit dem Namen Ihres Kindes, der Klasse sowie Ihrer Kontoverbindung (Name des Kontoinhabers, IBAN, BIC).
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
K.Wende, Schulleiterin